AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistung des Trainers/Beraters

Der Trainer, Berater u. Firmeninhaber erbringt seine Dienstleistung selbst. Einzelheiten regelt der Vertrag mit dem Auftraggeber in schriftlicher oder mündlicher Form.

 

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden im Vorfeld in einem Auftragsklärungsgespräch vereinbart.

 

Anmelderichtlinien bei „offenen Veranstaltungen“

Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmerzahlen haben, erfolgt die Reservierung in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Bei „Pers. Coachings - Einzelbetreuungen“ ist die Terminabstimmung persönlich zwischen dem/der Teilnehmer(in) und unserem Büro erforderlich. Nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche, telefonische Anmeldungen, sowie Anmeldungen per eMail sind rechtsverbindlich.

 

Honorare | Kosten | Zahlungsbedingungen

Die Honorarnote bei Gruppenseminaren, Workshops etc. wird bei Auftragserteilung übermittelt mit sofortiger Fälligkeit. Bei Betreuungen über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate u. einzelne Abschnitte oder Module) kann eine Abrechnung in Phasen eingeteilt vereinbart werden. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist sofort fällig, also vor Betreuungsbeginn. Bei „Einzelbetreuungen“ wird die Honorarnote ebenfalls nach Auftragserteilung übermittelt. Der Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Das vereinbarte Honorar wird zzgl. gesetzlicher Mwst. verrechnet und ist steuerlich absetzbar. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Bei „Externen Begleitungen“ kann auch ein Einzelstundenhonorar oder eine Pauschalabrechnung (pro Phase) vereinbart werden. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro, vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Stornogebühren, Terminverschiebungen u. -absagen

Im Falle einer Verhinderung ist eine mündliche oder schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung bzw. zum vereinbarten Termin das volle Honorar in Rechnung gestellt. Im Falle von Terminverschiebungen oder -absagen (durch Teilnehmer) behält die Betreuungsvereinbarung ihre Gültigkeit, das heißt, dass diese auch bei ganz kurzfristigen Absagen zu einem späteren Zeitpunkt – ohne Zusatzkosten – nachgeholt werden kann und somit nicht „verfällt“. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nach Auftragserteilung u. Bezahlung aus persönlichen Gründen die Betreuung zu einem späteren Zeitpunkt wünschen, so ist dies im Einvernehmen möglich. Der ursprünglich in Rechnung gestellte Tarif behält seine Gültigkeit. Der Auftraggeber hat bis zur gewünschten Leistungserbringung ein Guthaben über den überwiesenen Betrag. Eine Rücküberweisung des Betrages ist nicht möglich.

 

Teilnahmebestätigungen

werden für alle Gruppenseminare ab einer Veranstaltungsdauer von 8 Stunden, sowie bei allen  „Pers. Coachings - Einzelbetreuungen“  ausgestellt. Auf Wunsch auch bei kürzeren Betreuungen.

 

Programm-, Preisänderungen

Programmänderungen sind jederzeit möglich. Bei allen „offenen Gruppenveranstaltungen“ ist ein TeilnehmerInnen-Minimum erforderlich. Wird dieses nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Preisänderungen behalten wir uns vor. Für alle individuell angebotenen Veranstaltungen (Seminare, „Rhetorik-Einzelcoachings“, Vorträge usw.) gilt die angebotene und vereinbarte  Preisbasis bis zum angeführten Gültigkeitstermin.

 

Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers, Beraters, Geschäftsinhabers an den von diesem erstellten Werken (Seminar- u. Coachingsunterlagen). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftrageber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers, Beraters, Geschäftsinhabers.

 

Der Auftraggeber informiert den Trainer, Berater, Geschäftsinhaber vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über relevante Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber namhaft gemacht.

 

Der Trainer, Berater, Geschäftsinhaber verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, Informationen, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (und dessen MitarbeiterInnen) bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages bzw. der Kooperation.

 

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer, Berater, Geschäftsinhaber wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht eingehalten werden, wird – bei Gruppenseminaren - das durch den Auftraggeber bereits überwiesene Honorar umgehend an diesen rücküberwiesen. Die Dienstleistung ist an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Sollte bezüglich neuem Termin kein Einvernehmen hergestellt werden können, ist der Vertrag (mündlich oder schriftlich) zwischen Auftraggeber und Trainer, Berater, Geschäftsinhaber als gegenstandslos zu betrachten.

 

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, Berater, Geschäftsinhaber, den Termin anderweitig zu besetzen. Bei kurzfristigen Absagen – innerhalb von 2 Tagen vor Durchführungsbeginn – ist das gesamte Honorar fällig. Es besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die volle Dienstleistung zu einem anderen, einvernehmlichen, Termin.

 

Allgemeine Bestimmungen

Als Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag, wird – vorbehaltlich der Bestimmungen des 14 KschG – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Trainers, Beraters, Geschäftsinhabers - also das Bezirksgericht Liezen - festgelegt. Es gilt das österreichische Recht.